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AGB
Allgemeinen Bedingungen für die Erstellung, Wartung und Vermarktung von Internetinhalten und erforderlichen technischen Anlagen. I. Vertragliche Grundlagen 1 Es gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen von der Firma GERUWEB ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Sie finden auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen Anwendung, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Dies gilt auch dann, wenn GERUWEB zur Angebotsabgabe oder zur Annahme unter dem Hinweis der vorrangigen Geltung der Geschäftsbedingungen des Auftraggebers veranlasst wird. 2. Für den gesamten Vertrag gilt Kaufvertragsrecht. II. Inhalt der Leistung der Firma GERUWEB 1 Die vertragliche Leistung beschränkt sich auf Planung, Herstellung, Lieferung, Inbetriebnahme und - soweit dies Vertragsinhalt ist - Montage oder Montageüberwachung einer technischen Anlage oder Systemeinrichtung einschließlich etwaiger Vernetzung mit Draht gebundenen oder drahtlosen Netzwerk-, oder Telefonleitungen, eines Webservers (Internetauftritts), sowie, falls vertraglich vereinbart dessen Wartung und/oder Pflege. 2 Vertragsbestandteile sind in nachstehender Reihenfolge: a) die Auftragsbestätigung der GERUWEB b) das Angebot von GERUWEB c) die Kauf- und Lieferbedingungen des Onlineshops fertige-homepage.de d) die nachstehenden Allgemeinen Bedingungen für die Erstellung, Wartung und Vermarktung von Internetinhalten und erforderlichen technischen Anlagen. e) die gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, soweit sie den vorstehenden Regelungen nicht wiedersprechen. Bei Wiederspruch einzelner Regelungen hat die in der Reihenfolge vorstehende Regelung Vorrang. Weitere Vereinbarungen sind nicht getroffen worden. Soweit die vertraglich vereinbarten Arbeiten durch von GERUWEB beauftragte Drittunternehmen durchgeführt wird und GERUWEB Leistungen im Zusammenhang mit der Überwachung der Durchführung erbringt, beschränkt sich die Leistung von GERUWEB insoweit auf die Erteilung der notwendigen Anweisungen für die Durchführung der Arbeiten durch den Auftraggeber und die Überwachung der Erfüllung dieser Anweisungen. Der erfolgreiche Abschluss des Auftrages ist nicht geschuldet. 3. Erbringt GERUWEB im Auftrag des Auftraggebers Leistungen im Zusammenhang mit der Projektierung, ohne im Anschluss mit der Erstellung des Projekts beauftragt zu werden, sind die erbrachten Leistungen mit dem einfachen Stundensatz der GERUWEB nach Aufwand zu vergüten, soweit die Parteien keine Anderweitigen ausdrücklichen Vereinbarungen getroffen haben. GERUWEB ist zur Prüfung von Ausschreibungsunterlagen, sowie Bestellungen und Auftragserteilungen nur im Hinblick auf offensichtliche Wiedersprüche und Fehler verpflichtet. GERUWEB behält sich vor, diese genannten Unterlagen auch weitergehend zu prüfen und Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten, sowie Inhalts- und Formänderungen vorzunehmen, die den Inhalt der Veröffentlichung nicht grundlegend ändern und für den Auftraggeber zumutbar sind. Die alleinige Verantwortung des Auftraggebers für die Projektierung wird hierdurch nicht berührt. 4. Geht eine Leistung, oder ein Leistungsmerkmal der auszuführenden Arbeiten nicht eindeutig aus der Aufragsdokumentation hervor, und ist die Unvollständigkeit für GERUWEB nicht unschwer erkennbar gewesen, ist sie unbeschadet Abs. 3 Satz 2 nicht Vertragsbestandteil. 5. Als Garantie ist die Aufragsdokumentation, sowie das Angebot der GERUWEB nur insoweit und nur für die einzelnen Eigenschaften zu verstehen, wie sie ausdrücklich von den Parteien in einem Pflichtendokument schriftlich bestimmt worden sind. Im übrigen sind zur Kennzeichnung und Werbung dienende Angaben unverbindlich. 6. Alle Preise unterliegen der Vereinbarung. Preislisten sind Abrechnungsgrundlage für erteilte/ausgeführte Aufträge und stellen kein Angebot dar. Die Angabe einer Arbeitseinheit=AE entspricht 15 Minuten. III. Pflichten des Auftraggebers. 1 Der Auftraggeber schuldet unaufgefordert die rechtzeitige und unentgeldliche Übergabe aller für die Ausführung der Leistung erforderlichen Daten, Unterlagen und Dokumente in fehlerfreier und wiederspruchsfreier, elektronischer Form an GERUWEB. 2. Dem Auftraggeber unterfällt die Verantwortung für die Organisation, Koordination und zeitliche Abstimmung der Leistungspflichten der einzelnen Unternehmer und der Schnittstellen zu den Leistungen von GERUWEB. Der Ausführungsort ist GERUWEB zur Durchführung seiner Leistung rechtzeitig zu den vereinbarten Terminen und in einem für die Herstellung, Wartung, und Vermarktung der Inhalte jeweils geeigneten technischen Zustand mit den entsprechenden in der Planung ausgewiesenen Eigenschaften und Schnittstellen zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber gewährleistet insbesondere den vollständigen, ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Abschluss notwendiger Vor- und Zuarbeiten anderer Unternehmer. 3. Dem Auftraggeber unterliegt die Verantwortung für die Einholung sämtlicher für die Einrichtung und den Betrieb, sowie veröffentlichung etwa erforderlichen Genehmigungen. Soweit der Auftrag Teil eines Gesamtkonzeptes ist, deren Einrichtung und Wartung nicht selbst von der Leistungspflicht der GERUWEB erfasst ist, gewährleistet der Auftraggeber die Durchführbarkeit des Projekts innerhalb des Gesamtkonzepts unter Wahrung sämtlicher öffentlicher und privater Vorschriften. 4. GERUWEB behält sich seine Rechte an sämtlichen, im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung angefertigten Unterlagen und Dokumenten und dem darin enthaltenen betriebsgeheimen und kaufmännischen Wissen vor. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, diese unterlagen und das Wissen vertraulich zu behandeln, nur zu dem vereinbarten Zweck zu verwenden und nicht für dritte zugänglich zu machen. 5. Von GERUWEB erbrachte Leistungen dürfen vom Auftraggeber ausschließlich für den im Auftrag/Angebot bezeichneten Zweck benutzt werden. Eine Weiterverwendung von, durch GERUWEB erbrachten grafischen, gestalterischen oder fotografischen Leistungen ausserhalb des erteilten Auftrages, bedarf der erneuten Auftragsvergabe. 6. Für Inhalte und Links in den von GERUWEB bearbeiteten und veröffentlichten Internetinhalten des Auftraggebers ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. 7. Sämtliche Veröffentlichungen für den Auftraggeber durch GERUWEB in gedruckter oder elektronischer Form, erfolgen ausschließlich im Auftrag und Namen des Auftraggebers. IV Ausführung der Leistung 1. GERUWEB ist es gestattet, für seinen Leistungsbereich nach eigenem Ermessen Subunternehmer einzusetzen, die GERUWEB für hinreichend qualifiziert und zuverlässig erachtet. 2. Wird eine im Vertrag nicht vorgesehene Leistung gefordert, oder ergeben sich durch Anordnungen oder Planungsänderungen des Auftraggebers Mehrkosten für GERUWEB, so hat GERUWEB Anspruch auf eine besondere Vergütung. Die Vergütung bestimmt sich nach den Grundlagen der Preisermittlung für vertragliche Leistungen und den besonderen Kosten der geforderten Leistung. Sie ist möglichst vor Beginn der Ausführung zu vereinbaren. Verlangt GERUWEB den Abschluss einer Preisvereinbarung für zusätzliche oder geänderte Leistungen und verweigert der Auftraggeber hierfür seine Einigungserklärung oder kommt der Auftraggeber mit der Abgabe seiner Einigungserklärung in Verzug, so ist GERUWEB berechtigt, dem Auftraggeber hierfür eine angemessene Nachfrist zu setzen. Kommt der Auftraggeber auch innerhalb der Nachfrist seiner Mitwirkungspflicht zum Abschluss der Preisvereinbarung nicht nach, so ist GERUWEB berechtigt, die Arbeiten für die Ausführung der zusätzlichen oder geänderten Leistungen bis zum Abschluss der Preisvereinbarung zu verweigern oder einzustellen. 3. Soweit GERUWEB Leistungen zur Beseitigung von Mängeln von Vor- oder Nebenunternehmern oder sonstige Leistungen außerhalb des vertraglich geschuldeten Umfangs erbringt, um die vertragliche Ausführung aufzunehmen oder ordnungsgemäß durchzuführen, kann GERUWEB hierfür vom Auftraggeber Aufwendungsersatz verlangen, soweit die Leistungen von ihm anerkannt wurden oder für die Erfüllung des Vertrages notwendig waren und dem mutmaßlichen Willen des Auftraggebers entsprachen. V Ausführungsfristen und Termine 1. Ausführungsfristen und Termine sind unverbindlich, soweit sie von den Parteien nicht ausdrücklich als verbindlich festgesetzt wurden. Solange der Auftraggeber eine für die Auftragsdurchführung wesentliche Mitwirkungs- oder Beistellungspflicht (insbesondere die Beibringung erforderlicher Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben) oder eine fällige Ratenzahlung nicht erbringt, ist GERUWEB zur Aufnahme oder Fortsetzung der Leistung nicht verpflichtet. 2 Für die Einhaltung einer Lieferfrist ist es ausreichend, dass bis zu ihrem Ablauf die zu liefernde Leistung, oder der zu liefernde Gegenstand die Betriebsstätte der Herstellung verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist. Teillieferungen sind jederzeit zulässig. VI Eigentumsvorbehalt 1. GERUWEB behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus diesem Vertrag einschließlich etwa angefallener Zinsen vor. Bei Zahlungsverzug ist der Kunde ohne vorherige Fristsetzung zur Herausgabe der Vorbehaltsware an GERUWEB verpflichtet, wenn GERUWEB die Herausgabe geltend macht. In diesem Fall ist GERUWEB berechtigt, das Betriebsgelände des Kunden zu betreten und die Ware in Besitz zu nehmen sowie anderweitig zu verwerten. 2. Die Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Kunden wird stets für GERUWEB vorgenommen. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, erwirbt GERUWEB das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Kunde verwahrt das Miteigentum für GERUWEB. 3. Eine Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware ist nur mit vorheriger Zustimmung durch GERUWEB zulässig. Der Kunde tritt schon jetzt sämtliche ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen gegenüber Dritten an GERWUEB ab. Zur Einziehung der Forderungen ist der Kunde auch nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung einzuziehen, bleibt davon unberührt, jedoch verpflichten wir uns, die Forderung so lange nicht einzuziehen, wie der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. Ist dies der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde die abgetretene Forderung, deren Schuldner und alle zum Einzug erforderlichen Angaben bekannt gibt sowie die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und gegenüber dem Schuldner die Abtretung anzeigt. 4. Der Kunde darf die Ware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Pfändungen der Ware oder sonstige Eingriffe Dritter sind GERUWEB sofort mitzuteilen und die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung zu stellen, damit wir rechtsverteidigende Maßnahmen einleiten können. Die Ware ist gegen Diebstahl und Feuer zu versichern. |